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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Bei allen Geschäften mit Andreas Brunsch und Christoph Rasstorfer, nachstehend Auftragnehmer genannt, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Von diesen AGB abweichende sowie zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die im Vertrag oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Dienstleistungen aus. 

§ 2 Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer sichert engste und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu. Er wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. 

Der Auftragnehmer gestaltet seine Arbeitszeit für den Auftraggeber nach freiem, aber pflichtgemässem Ermessen Die Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer muss nach den allgemein anerkannten Regeln, gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich, mit den benötigten Informationen, Daten, Hilfsmittel und Unterlagen sorgfälltig umzugehen.

§ 3 Beteiligung Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung der übertragenen Aufgaben zu beauftragen und Aufträge, an deren Erstellung der Auftragnehmer vertragsmässig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu vergeben. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht. Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich vom Auftragnehmer aktiv werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Des Weiteren hat es der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn aufgrund des Verhaltens eines Dritten Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.

§ 4 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der unter § 1 beschriebenen Leistungen eine pauschale Festvergütung. 

Die Preise sind CHF-Preise, wenn nicht anders angegeben, und verstehen sich mit Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerrechtlichen Vorschriften in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 

Bei Einsätzen ausserhalb der Städte Zürich und Basel versteht sich der Gesamtpreis zzgl. Unterbringung, Reisekosten und Verpflegung, welche vom Auftraggeber übernommen werden. 

Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Weitere Trainings- Aufträge an den Auftragnehmer werden zusätzlich zu dieser Vergütung verrechnet.

Verzögert sich die Leistungserbringung ohne Verschulden des Lieferers, so sind die Zahlungen so zu leisten, als ob die Verzögerung nicht eingetreten wäre.

Die Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung vor Erbringung der Dienstleistung. Mit der gezahlten Vergütung sind alle Ansprüche abgegolten.

§ 5 Angebot und Auftrag

Angebote des Auftragnehmers erlöschen 28 Tage nach dem Datum des Angebotes. 

Sämtliche Leistungen werden auf Basis der aktuellen Preisliste kalkuliert. Alle Preise sind für Projekte mit Standardzeitbedarf kalkuliert.

Sollten sich die Leistungsanforderungen ändern, so erstellt der Auftragnehmer ein neues Angebot mit dem aktualisierten Kostenrahmen. 

§ 6 Rechnungslegung / Zahlung / Versteuerung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Erbringung der Dienstleistung vom Auftragnehmer. Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.

Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug.

§ 7 Abnahme und Fristen

Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart.

Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um einen Terminverzug aufzuholen.

Einen Terminverzug, die auf Verschulden des Auftraggebers und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu verantworten. Für den Auftragnehmer dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.

§ 8 Nutzungsrecht

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Urhebers ein räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Daten, Unterlagen sowie den Arbeits- und Forschungsergebnissen ein. Dieses Nutzungsrecht schliesst eine Nutzung der Inhalte ausserhalb einer gemeinsamen Kooperation aus. 

Für jeden Fall des Verstosses gegen das Urheberrecht oder das Wettbewerbsverbot verpflichtet sich der Auftraggeber, einen vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Schadensersatz zu zahlen.

§ 9 Geheimhaltung

Der Auftraggeber und Auftragnehmer werden zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge ausschliesslich für die vertraglichen Zwecke verwenden und Dritten nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Alle zur Ausführung herangezogenen Personen sind entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. 

 

§ 10 Gewährleistung und Haftungsausschluss

Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den dienstvertraglichen Vorschriften und enthalten keine Garantien für das anschliessende Jobinterview des Auftraggebers.

Die Haftungsübernahme wird für den Auftragnehmer auf den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist im Höchstfall begrenzt auf den Betrag der vereinbarten Vergütung. 

Der Auftragnehmer haftet nicht für mangelhafte Leistung von in Anspruch genommenen Dritten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag endet mit nach der schriftlich festgehaltenen Laufzeit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Tritt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung aus Gründen vom Vertrag zurück die nicht beim Auftragnehmer liegen, so muss er die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten vollständig tragen.

Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.

§ 12 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständig ist. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

§ 13 Sonstiges

Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.

Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

Der Auftragnehmer darf den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Er darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.